Quantitative Abgrenzungsmethodik
Bei der quantitativen (kardinalen) Abgrenzung bieten sich besonders betriebswirtschaftliche Kennzahlen an, die sich sehr einfach und schnell aus dem Jahresabschluss entnehmen lassen. Am häufigsten sind das Größenindikatoren wie z. B. Zahl der Beschäftigten, Jahresumsatz und Bilanzsumme. Es fällt auf, dass der quantitative Ansatz bei zahlreichen Institutionen [1] Anwendung findet, um die statistische Forschungsarbeit zu vereinfachen.[2] Hierbei ist es notwendig, eine annähernd überschneidungsfreie und in sich homogene Untersuchungsgruppe zu bilden. Die Europäische Kommission hat sich vor Jahren [3] mit der Abgrenzungsproblematik beschäftigt und ihre Sichtweise als Empfehlung besonders an Politik, Banken und Forschungsinstitutionen weitergegeben. Einerseits dient das der einheitlichen statistischen Betrachtung bei den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, andererseits einer kongruenten Berücksichtigung förderfähiger Unternehmen, wodurch eine europäische Gleichbehandlung gewährleistet werden soll.
| Unternehmen | Umsatz in EUR | Bilanzsumme | Anzahl Mitarbeiter |
| Kleinunternehmen | max. 7 Mio. | max. 5 Mio. | < 50 |
| Mittlere Unternehmen | > 7 Mio. bis 40 Mio. | > 5 Mio. bis 27 Mio. |
50 bis 249 |
| Großunternehmen | > 40 Mio. | > 27 Mio. | > 249 |
ODER-Kriterium |
UND-Kriterium |
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Abgrenzungskriterien |
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Abbildung 2: Abgrenzungskriterien
(Quelle: Europäische Kommission, Empfehlung v. 03. April 1996)
[1] Institut für Mittelstandsforschung in Bonn, OBSERVA Studiengemeinschaft – Schweizerisches Institut für gewerbliche Wirtschaft an der Universität St. Gallen (IGW-HSG) und Eco’Diagnostic aus Genf
[2] Vgl. Mugler, J., 1995, S. 17
[3] Richtlinie 94/8/EG vom 21.03.1994 i. V. m. Richtlinie 78/660/EWG, ebenso die Empfehlung vom 03. April 1996
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